Schutzgebühr

Die Höhe der Schutzgebühr

Im Regelfall werden alle Tiere kastriert vermittelt, wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Ausnahmen werden wir mit Ihnen besprechen.

Die Schutzgebühr ist vor Erhalt des Tieres auf das Vereinskonto des Vereins zu überweisen. Eine Barzahlung der Schutzgebühr ist nicht möglich.

Die Schutzgebühr deckt einen Teil der entstandenen Kosten für die Versorgung und den Transport des Tieres ab.

Dazu gehören

  • Sämtliche bis dahin geleisteten notwendigen Tierarztkosten
  • Impfungen
  • Ukrainischer / internationaler Pass
  • Chip
  • Kastration 
  • Entwurmung
  • Parasitenbehandlungen
  • FIV / FeLV Test
  • Pensionskosten
  • Futterkosten
  • Transportkosten
  • Laborkosten für Tollwutantikörpernachweis
  • Gesundheitszeugnis / Grenzzertifikat